Abmahnung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
Zusatz, macht dem AG und auch dem BASchwb klar, dass sollte er die Abmahnung ausprechen ohne vorher den § 84 Abs 1 SGB IX beachtet und angewandt hat, er einen Rechtsverstoß begeht und ihr den Beschäftigten entsprechend beraten müsstet.
Weiter müsstet ihr ein Beschlussverfahren gegen den AG wegen Verdtoß gegen § 84 (1) und eines gegen den BASchwb wegen Verstoß gegen seine Pflichten gem § 98 Abs 1, letzter Halbsatz (Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.) hier Beachtung des § 84 (1) einleiten werdet.
Auch könnte der Betroffene sich anwaltlichen Rat eimholen, zur Prüfung ob hier den Sachverhalt der Diskriminierung gegeben ist, also Verstoß gegen das AGG? Weil der AG hier die Rechte des Schwerbehinderten missachtet hat, sein Recht auf Anwendung des § 84 (1) SGB IX.