Abmahnung (Umgang mit Arbeitgeber)
Danke für eure Antworten
Nun zu euren Fragen.
Der SBM hat eine Anweisung nicht sofort umgesetzt, erst später nach Nachfrage.( Klärungsbedarf)
Der Personalleiter hat die SBV informiert, das eine Abmahnung kommen soll.
Nächsten Tag wurde die Abmahnung ausgehändigt. Habe darauf hingewiesen das ich noch keine Stellungnahme abgegeben habe, das mir nicht genügend Zeit gegeben wurde.
Habe dann auf ein Prävantionsverfahren bestanden, wurde auch eine Woche später gemacht.
das Integrationsamt war der Meinung das der Ablauf so richtig ist.
denn es stände nirgends geschrieben das man erst ein Präventionsverfahren und dann eine Abmahnung geben darf. Denn ein Präventionsverfahren diene dazu den Arbeitsplatz zu erhalten.
In §84 steht das man möglichst frühzeitig die SBV einschalten soll, von einen bestimmten Zeitraum steht da nichts.
Das die SBV nicht mit den SBM reden soll über seine beabsichtigte Abmahnung,
hat der Firmenanwalt gesagt, nach nachfrage der Personalleitung. Denn es könnte ja sein das die Abmahnung doch nicht ausgesprochen würde, dann hätte man den Mitarbeiter umsonst in Panik versetzt.
Das sah das Integrationsamt auch anders, und stimmte mir zu, das ich doch das Recht habe mit ihn zu sprechen, alles andere würde für ihn kein Sinn ergeben. Aber Juristisch gesehen, wusste er es auch nicht.
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Gruß
Jürgen