Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
im Frühjahr dieses Jahres haben sechs Schwerbehindertenvertretungen - auch ich - eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur gegen unseren Arbeitsdirektor erstattet. Hintergrund: Massen-Aufhebungsangebote mit Drohungen, darunter weit überdurchschnittlich viele Schwerbehinderte betroffen. Keine Information über Ort der Gespräche, auch nicht über Ergebnis der Gespräche an die jeweils zuständige SBV, keine Anhörung. Gespräche vorab mit Betroffenen waren unmöglich und wurden uns auch untersagt. Lediglich Listen der Anzusprechenden, aber auch unvollständig, z.B. alle Älteren über 63 fehlten.
Nun teilt uns die Arbeitsagentur auf Anfrage Folgendes mit:
- Das Verfahren nach unserer Anzeige wurde mittlerweile beendet.
- Über das Ergebnis erhalten wir keine Mitteilung, aus "Datenschutzgründen" (Zitat)
Ist das zulässig - oder haben wir als Organ Anspruch auf Mitteilung des Resultats durch die Arbeitsagentur?
Viele Grüße!
HarriM