Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Monday, 07.09.2015, 18:10 (vor 4062 Tagen) @ HarriM

Hallo,

Dein Vorschlag wäre bei uns vor einem halben Jahr vermutlich zum Scheitern verurteilt gewesen, weil die betrieblichen Zuständigkeiten im Frühjahr in (rechtlicher) Schwebe waren.

Verstehe ich nicht. Entweder ich bin die zuständige und gewählte SBV oder nicht. Weiter, auch bei Unklarheit hätte ein Anwalt für Klarheit Sorge geschaffen.

Letztlich ein Beschlussvetfahren, welches ja immer in die Zukunft gerichtet ist geht auch heute noch, denn der Verstoß gegen das SGB IX und eure Rechte besteht ja. Ist auch durch das Verfahren via AA nicht verwirkt.


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