Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Umgang mit Arbeitgeber)

HarriM, Tuesday, 08.09.2015, 13:40 (vor 4061 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

die Frage der Zuständigkeit von Arbeitnehmervertretungen - offen seit Januar 2015 - ist bei uns seit Ende April wieder einvernehmlich vor Gericht geklärt. Wir behielten und behalten unsere alten Zuständigkeiten b.a.w..

Du schreibst, die SBV könne auch jetzt noch ein "in die Zukunft gerichtetes" Beschlussverfahren einleiten (lassen). Nach meinem Wissensstand braucht ein Arbeitgericht einen Anlass für ein solches Beschlussverfahren, mögliche Ereignisse in der Zukunft interessieren da nicht.
Ist das hier möglicherweise deswegen anders, weil man darlegen kann, dass im anderen Fall ein Eingreifen bei weiteren "Maßnahmen" zu spät käme? Und weil sich schon in der Vergangenheit diese Maßnahmen in regelmäßigen Abständen - wenn auch nie so rücksichtslos durchgeführt wie 2015 - immer wieder wiederholt haben?
Die Antwort interessiert mich sehr, denn natürlich möchte - nicht nur - ich so etwas nicht mehr erleben, und wäre auch bereit, alles dafür Erfolg Versprechende zu tun.

Viele Grüße - und danke
HarriM


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