Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Umgang mit Arbeitgeber)
oder - wie letztes Mal vermutlich - Auflagen erteilt hat.
Hallo Harri,
was heißt hier Auflagen erteilt? Woher hast Du die Aussage von den angeblichen "Auflagen"? Habe davon noch nie etwas gehört im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren. Nach welchem Paragraph soll das gehen und um welche konkrete Auflage soll es sich da handeln?
Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) habe ich das Wort Auflagen jedenfalls nicht gefunden. Ganz im Gegenteil: So ist z.B. die Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage etwa an eine karitative gemeinnützige Einrichtung gemäß § 47 Abs. 3 OWiG gesetzlich verboten.
Es dürfen nur sachliche Erwägungen bei einer Verfahrenseinstellung herangezogen werden, keine Willkür. Es ist natürlich auch denkbar, bei sachfremd erscheinenden Einstellungen sich mit einer Eingabe oder Aufsichtsbeschwerde nach Artikel 17 des Grundgesetzes an die Aufsichtsbehörde der Bundesagentur für Arbeit zu wenden, also direkt an das Bundesarbeitsministerium.
Gruß,
Cebulon