Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Monday, 07.09.2015, 14:44 (vor 4062 Tagen) @ HarriM

Hallo,

warum habt ihr nicht sofort bei den ersten Infos, per Anwalt reagiert und auch Beschlussverfahren eingeleitet? Vor allem auch sofortiger Stopp der Maßnahme bis der AG die Pflichten aus dem SGB IX vollumfänglich erfüllt hat.

Wissen die Betroffenen, dass der AG hier gegen das SGB IX verstoßen hat? Unternehmen diese hier etwas? Sie könnten ja gemeinsam zu einem Anwalt zwecks Beratung und dann ggf weiteres gehen.

Was hat der BR hier unternommen? Hat er u.a. Beratung/Unterstützung angeboten? Gewerkschaft eingebunden?

PS: Einen Aufhebungsvertrag sollte man IMMER vor Unterschrift durch einen Anwalt prüfen lassen. Dieses vor allem auch, weil ein Aufhebungsvertrag idR Nachteile beim ALG bringen kann. Weiter auch kann es für Schwerbehindert Probleme geben.


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