Ablehnung für Gleichgestellte (Antragstellung / Widerspruch)

andreasb, Wednesday, 14.10.2015, 12:59 (vor 3123 Tagen)

Hallo zusammen,

Eine Kollegin mit GdB 30 wurde vor Jahren unbefr. Gleichgestellte, weil aufgrund der Behinderung ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. (Schlimme Sache, sie wurde nahezu gemobbt damit sie geht)

Nun kam auch noch Bandscheibenvorfall dazu, weswegen sie beim Rententräger Zuzahlung für Bürostuhl und Tisch beantragte. Natürlich durch Ärztlich Bescheinigung gestützt. Sie bekam einen ablehnenden Bescheid. Den Grund kenne ich noch nicht.

§81 SGB IX Abs. 4.4 spricht nur von schwerbehinderten Menschen. Von Gleichgestellten ist nicht die Rede. Folglich ist der AG nach Wortlaut des SGB IX auch nicht verpflichtet einen leidensgerechten Arbeitsplatz bereitzustellen. (Kommentar Dau/Düwell 4.Auflage gibt hier auch keine Ausweichmöglichkeiten an) Somit ist das Integrationsamt auch raus.

Antrag auf Schwbh.-Verschlechterung zu stellen ist zu risikoreich, weil sie die Gleichstellung verlieren könnte. (Eine andere Person und Antrag mit der selben Begründung führte zur Ablehnung der Gleichstellung)

Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Meine Idee ist zur Zeit: Sie soll Widerspruch beim Rententräger einlegen. Neue Bescheinigung vom Arzt beifügen UND ein Schreiben von mir als SBV:

"... hat einen anerkannten GdB 30 sowie eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten, weil Aufgrund der Erkrankungen der Arbeitsplatz gefährdet ist. Die Ausstattung mit leidensgerechten Büromöbeln ist auch seitens der SBV dringend empfohlen, um einerseits nach ärztlicher Empfehlung die Leiden zu verringern und andererseits das Risiko der krankheitsbedingten Kündigung zu reduzieren. Andernfalls droht die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente."

Hat jemand Tipps, bzw. alternative Vorgehensweise?

VG Andreas


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