Ablehnung für Gleichgestellte (Antragstellung / Widerspruch)

andreasb, Wednesday, 14.10.2015, 16:58 (vor 3123 Tagen) @ albarracin

Lese bitte § 68 Abs. 1 und 3 SGB IX. Dort steht unmißverständlich, das der

Stimmt.

"... hat einen anerkannten GdB 30 sowie eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten, weil Aufgrund der Erkrankungen der Arbeitsplatz gefährdet ist. Die Ausstattung mit leidensgerechten Büromöbeln ist auch seitens der SBV dringend empfohlen, um einerseits nach ärztlicher Empfehlung die Leiden zu verringern und andererseits das Risiko der krankheitsbedingten Kündigung zu reduzieren. Andernfalls droht die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente."

Das ist leider ziemlicher Unsinn, da die Rentenberechtigung nicht in Zusammenhang mit dem Verlust eines konkreten Arbeitsplatzes steht.

Naja, da steht nicht dass es so kommt, sondern nur dass die Situation "droht" ;-)


Aber danke für den Hinweis mit dem §68.
VG
Andreas


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