Ablehnung für Gleichgestellte (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.10.2015, 22:30 (vor 3123 Tagen) @ andreasb

Hallo,


Naja, da steht nicht dass es so kommt, sondern nur dass die Situation "droht" ;-)

Da es ja der Rentenversicherungsträger war, der den Antrag abgelehnt hat, wird ihn diese Drohung mächtig beeindrucken.

Aber auch für einen evtl. Widerspruch scheint der Rat zum Gang zur Reha-Servicestelle erfolgversprechender, da Du - mit Verlaub - im Thema Reha absolut nicht sattelfest bist.
Bei derartiger "Beratung" und "Hilfestellung" könnte im Fall des Falles das Thema Haftung aufpoppen.

Aber danke für den Hinweis mit dem §68.

Bitte sehr

VG
Andreas

--
&Tschüß

Wolfgang


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