Ablehnung für Gleichgestellte (Antragstellung / Widerspruch)

Heinrich, Thursday, 15.10.2015, 15:53 (vor 3122 Tagen) @ andreasb

Hallo,

denke daran, die Zuständigkeit der DRV bedingt, dass sonst die Verentung droht, also KEINE anderweitige Beschäftigung ggf auch bei einem anderen AG möglich ist. Sprich wegen der Behinderung keine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr möglich ist.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=238972&...

http://www.dvfr.de/fileadmin/download/Literaturtipps/Brosch%C3%BCre_Rahmenkonzept_lta_Deutsche_Rentenversicherung.pdf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion