Teilnahmerrecht bisher nur Antrag auf Gleichstellung (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.01.2016, 14:23 (vor 3021 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

die Versammlung der sbM ist nichtöffentlich. Teilnahmeberechtigt sind lediglich die sbM sowie der Vertreter des AGs, der den vorgeschriebenen Bericht abgibt.

Ansonsten haben lediglich geladene Gäste, zB Referenten, Zutritt.

Ist das Gleichstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen, besteht kein Teilnahmerecht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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