Teilnahmerrecht bisher nur Antrag auf Gleichstellung (Versammlung)

ingo, Bremen, Sunday, 31.01.2016, 12:29 (vor 3016 Tagen) @ Heinrich

Hallo Wolfgang hallo Heiner,

natürlich habt ihr jetzt den § richtig gestellt.
Leider war in der ersten Fragestellung nur auf den Gleichstellungsbescheid sowie GdB Inhaber gefragt worden.

Im zweiten Post auch von Wolfgang zählt ihr die Gäste und Arbeitgeber auf, ich wollte nur schreiben das auch ein Kandidat nicht behindert sein muß/kann.

Hier sind natürlich die Wahlberechtigten vorher zu fragen, sowie Wahlvorschläge einzureichen.

Ich erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hier in kurzen Fragen oder Antwortmails. Diese stelle ich gerne mit den Betroffenen in einem direkten Gespräch klar. Den eine Wahl zu organisieren ohne ein bereits vorhandenes System nutzen zu können, finde ich schwer genug.

Ich wünsche euch allen eine schöne Woche.✿

P.S.: Die Neuerungen des SGB IX ab wann gelten die! 01.01.2018 oder ab jetzt?

Ingo


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