Teilnahmerrecht bisher nur Antrag auf Gleichstellung (Versammlung)

sbv-ratschlag, Monday, 25.01.2016, 14:51 (vor 3021 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

vielen Dank für die Antwort.

Ist das aber irgendwo gesetzlich geregelt, oder gibt es ein BAG Urteil? Ist es irgend wo festgelegt, das nur Gleichgestellte, die einen Bescheid der Gleichstellung von der AfA erhalten haben, an einer SBV Versammlung teilnehmen dürfen? Ich habe nichts gefunden.

Bei der SBV Versammlung mit Wahl dürfen nur die teilnehmen, die einen Ausweis oder eine Bestätigung der Gleichstellung von der AfA haben. Diese Bestätigungen (Ausweis oder Gleichstellung von AfA) müssen die Teilnehmer bei der Wahl auch mitbringen.

Vielen Dank vorab für die Antwort

sbv-ratschlag


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