BEM-Akten vs. Betriebsübergang (BEM)

Paul, Hamburg, Wednesday, 10.02.2016, 11:30 (vor 3007 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

ja, auf den ersten Blick macht es auch Sinn. Was aber wenn der MA nicht möchte, dass der neue Vorgesetzte (der wechselt in einigen Fällen) z.B. über eine bestehende Alkoholerkrankung oder über eine psychische Beeinträchtigung Kenntnis erlangt.
Ich bin mir auch über die rechtliche Situation nicht im klaren. Was geht beim Betriebsübergang mit. Auch z.B. Protokolle über Maßnahmen aus unserer BV zu Suchterkrankungen?
Paul


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