BEM-Akten vs. Betriebsübergang (BEM)

Paul, Hamburg, Thursday, 11.02.2016, 11:29 (vor 3006 Tagen) @ Heinrich

Hallo,


Der neue AG benötigt dann ggf auch die BEM Akte, wenn er zB nach dem Übergang dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte. <

genau dies sind meine Bedenken.
Ich möchte verhindern das der neue Arbeitgeber die Kündigungsgründe ungefragt übermittelt bekommt.
Paul


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