BEM-Akten vs. Betriebsübergang (BEM)

Heinrich, Thursday, 11.02.2016, 10:37 (vor 3006 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

es ist nun einmal so, bei einem Betriebsübergang tritt der neue AG in ALLE Rechte und Pflichten des alten AG ein.

Der AN hat das Recht dem Betriebsübetgang nicht zuzustimmen, Folge er geht nicht mit in den neuen Betrieb über.

Der neue AG benötigt dann ggf auch die BEM Akte, wenn er zB nach dem Übergang dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte. Denn dann muss er ja belegen, dass versucht wurde die Kündigung durch ein BEM abzuwehren. Denn ohne angebotenes ordnungsgemäßes BEM kann idR nicht aus Gründen der Gesundheit gekündigt werden.

Dieses gilt auch bei Betrieben ohne MA Vertretungen. Auch gilt immer der Datenschutz.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion