Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht (Umgang mit BR / PR)

Pernille, Thursday, 24.03.2016, 12:42 (vor 2974 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe versucht es voranzutreiben, dass wenn ein Mitarbeiter bei uns im Betrieb krank ist, wird dies nicht in unserem Email-Kalender sichtbar, dass dieser Mitarbeiter tatsächlich krank ist (es steht im Moment Name der Mitarbeiter "krank" und dann von wann bis wann).

Mein Ziel ist es, die schwerbehinderten Menschen zu schützen. Der Datenschutzbeauftragter sagte mir, dass Arbeitnemher kein Anspruch darauf hat, dass „Krankheit“ als Grund seiner Abwesenheit vertraulich behandelt wird. Nur ist die Diagnose vertraulich zu behandeln.

Ich glaube bestimmt gelesen zu haben, dass so eine Ankündigung, dass jemand krank ist und die Dauer, in einem Betrieb, "Personenbezogene Daten an Dritten unterliegt". Es lässt sich ja gewisse Rückschlüsse auf der Gesundheit der Mitarbeiter schließen. Außerdem erlaubt so eine unternehmensweite Ankündigung des Krankseins auch dass es eventuell von anderen Kollegen nach "draussen" getragen werden kann.

Kann jemand mir mehr Infos zu dieser Rechtlage geben? Wenn diese Sichtweise korrekt ist, welche Rechtgrundlage gebe ich dann weiter?


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