Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht (Umgang mit BR / PR)

garda, Berlin, Tuesday, 29.03.2016, 13:21 (vor 2969 Tagen) @ Pernille

Es kommt nun von der DSB die Aussage, dass ein Unternehmen darf kommunizieren, dass ein Mitarbeiter krank ist, wenn es für den betrieblichen Ablauf notwendig ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Kunde wissen will, warum sein Ansprechpartner nicht verfügbar ist. Ist das korrekt?

Hallo,

diese "Begründung" finde ich absurd. Was geht es einen Externen an, dass sein Ansprechpartner krank ist? Er ist nicht da und wird doch wohl im normalen Geschäftsgang vertreten. Was wäre denn, wenn der Ansprechpartner Betriebsrat wäre und immer wieder zu externen Terminen wie Schulungen muss? Wird da auch immer mitgeteilt zu welcher Schulung der gerade ist?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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