Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Thursday, 24.03.2016, 20:40 (vor 2974 Tagen) @ stefanmann

Der Datenschutzbeauftragter sagte mir, dass Arbeitnehmer kein Anspruch darauf hat, dass „Krankheit“ als Grund seiner Abwesenheit vertraulich behandelt wird.

Diesem Beauftragten fehlt m.E. datenschutzrechtliches Grundwissen. Siehe zum Arbeitnehmerdatenschutz z.B. hier und hier und hier und hier und hier und speziell hier.

Der Bundesbeauftragte für die Datensicherheit und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich bereits in seinem 21. Tätigkeitsbericht unter TZ 14.1 zur Thematik geäußert:

Um den notw. Schutz besonderer personenbezogener Daten zu gewährleisten, empfehlen wir auf jeden Fall, auf eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Abwesenheitsarten zu verzichten und stattdessen - wenn überhaupt - sowohl Urlaubs- oder Fortbildungs- als auch Krankheitszeiten etc. einheitlich nur mit „abwesend“... auszuweisen und generell veraltete Kalendereinträge regelmäßig zu löschen.

Speziell in diesem Bereich prüfen DSB verstärkt, weil gehäufte Verstöße. Hinzu kommt, dass Abwesenheiten teils jahrelang im Kalender stehen und nicht oder nicht rechtzeitig gelöscht werden. Soweit in Foren vereinzelt pauschal behauptet wird, dass Excel keine Datenbank sei, ist das natürlich blanker Unsinn.

Gruß,
Cebulon


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