Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht (Umgang mit BR / PR)

Pernille, Monday, 04.04.2016, 12:23 (vor 2963 Tagen) @ garda

Ich komme hier nicht weiter. Ich habe die Rechtlage zitiert und die Links ausführlich beschrieben. Hier ist die Antwort vom DSB.

§ 32 BDSG erlaubt innerbetrieblich die Nutzung von personenbezogenen Daten, wenn es zur Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, also für den Betriebsablauf notwendig ist. Ob es für den Betriebsablauf besser ist zu sagen, der Kollege ist krank statt abwesend ist eine Abwägungssache. Die Links sprechen meist von „Empfehlungen“.

Wie man sieht komme ich nicht weiter. Hat jemand eine Idee wie ich sonst das Unternehmen überzeuge?


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