Schwellenwert (Freistellung)

Claudia Hornig, Friday, 23.06.2017, 20:21 (vor 2470 Tagen)

Hallo Zusammen,
seit 2 Jahren versuche ich jetzt eine zumindest eine Teil-Freistellung zu bekommen. Mein Personalleiter findet mehr Ausreden diese abzulehnen als eine Maus ein Loch. Jetzt, nachdem der Schwellenwert auf 100 sbMitarbeiter reduziert wurde und bei mir der 100. sbM gemeldet wurde, habe ich es erneut versucht. Was ist passiert? Wieder abgelehnt. Der Personaler macht dies jetzt an seiner Definition für "was heißt beschäftigt" fest: "„Beschäftigt“ ist dabei, wer als dienststellenzugehörig angesehen werden kann. „Dienststellenzugehörig“ wiederum sind nur solche Beschäftigte, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Dienststelle stehen und innerhalb der Dienststellenorganisation abhängige Dienst- oder Arbeitsleistung erbringen (LAG Berlin-Brandenburg v. 26.6.2013, 4 TaBV 664/13).
Dies bedeutet, dass Mitarbeiter die sich zum Beispiel in Zeitrente, Altersteilzeit Freizeitphase, Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Krankheit länger als 78 Wochen oder unbezahltem Urlaub bef"inden, keine Beschäftigten im Sinne des anzuwendenden Gesetzes sind." Außerdem würden in den Monaten Juni und Juli 2017 nochmals vier schwerbehinderte Mitarbeiter ausscheiden" und somit der Schwellenwert deutlich unterschritten.

Kann mir jemand die Aussagen auseinander pflücken und mir sagen, ob mein Personaler Recht hat zumindest mit der 1. Aussage?
Bei der 2. Aussage bin ich mir ziemlich sicher, dass ich gelernt habe, dass der Zeitpunkt für die Freistellung gilt, wenn der Schwellenwert erreicht wurde und man dann nicht mehr hoch oder runterrechnen muss.

Seid doch bitte so nett und lest meinen Text durch und gebt mir gute Kommentare, die auch mit §§ unterfüttert sind.

Mit guten Wünschen für ein schönes erholsames Wochenende verbleibe ich mit
herzlichen Grüßen, Claudia


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