Schwellenwert (Freistellung)

Monica99, Wednesday, 28.06.2017, 11:03 (vor 2492 Tagen) @ Claudia Hornig

Hallo,

man muss hier zwei (2) Zahlen/Werte unterscheiden.

Das eine ist die Zahl der im Betrieb vom AG beschäftigten Schwerbehinderten die der AG auf Grund der Pflichtquote § 81 SGB IX beschäftigen muss und der AG auch an die Arbeitsagentur melden muss.

Weiter die Schwerbehinderten welche ein Wahlrecht haben und in die Gruppe der Schwerbehinderten fallen für die die SBV zuständig ist.

Wenn zB in einem Betrieb ein Schwerbehinderter arbeitet der einen ArbV mit einem anderen AG hat, so fällt dieser unter die Pflichtquote des AG der den ArbV ausgestellt hat für den Arbeitsplatz in dem Betrieb in dem dieser Schwerbehinderte aber arbeitet (dauerhaft oder zeitweise) ist die SBV dieses Betriebes zuständig.

--
mfg Monica


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