Schwellenwert (Freistellung)

rehbach2010, BW, Tuesday, 05.12.2017, 11:17 (vor 2328 Tagen) @ Claudia Hornig

Hallo Claudia,

leider hat der Gesetzgeber einen Zusatz im Gesetz (gewollt?) vergessen, der eine anteilige Freistellung bei Unterschreiten des Schwellenwerts vorsieht. So bleibt es dem Arbeitgeber überlassen - nach Gutsherrenart - zu entscheiden, ob und wie weit er auf den Antrag der SBV eingeht und eine entsprechende Vereinbarung trifft. Selbst beim Überschreiten des Schwellenwerts wird der AG versuchen, sich das Ergebnis schön zu rechnen.

Leider bleibt da nur der beschwerliche Weg über die Bedarfsfreistellung mit allen ihren Nachteilen- (wie, Sie wollen in der nächsten Woche schon wieder wegen .... fehlen ....denken Sie doch mal auch an das Team usw. usw ....) Hier wird man dann auf der persönlichen Ebene angegriffen und die Gefahr ist gross, dass man sich dann selbst überlastet, weil man es allen recht machen will...

Wenn sich dazu dann auch noch ein schlaffer BR oder PR gesellt ist, wirds traurig...

Thomas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion