Schwellenwert (Freistellung)

GerdS, Hessen, Wednesday, 28.06.2017, 11:43 (vor 2465 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

so sehe ich das auch.
Anzumerken ist wohl noch, dass vorübergehend (bis zu sechs Monate) Beschäftigte nicht mitzurechnen sind, auch nicht schwerbehinderte Arbeitgeber (wie z.B. Geschäftsführer)

Im zb Spezial Wahl der Schwerbehindertenvertretung wird hier sehr genau auf viele mögliche Konstellationen eingegangen.

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Viele Grüße
Gerd


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