Schwellenwert (Freistellung)
Moin Moin Claudia,
aus meiner Sicht Sozialrecht. Da im SGB IX unsere Rechte verankert sind.
Ich würde aber erst die Liste des Arbeitgebers abwarten, bzw. bei der Agentur für Arbeit anfragen, ob der AG diese Liste abgegeben hat. Sollte Dir diese Liste nicht ausgehändigt worden sein, hilft manchmal auch eine Mail mit dem Integrationsamt in cc.....
Liebe Grüße
Hendrik