Liste der Langzeitkranken (Umgang mit Arbeitgeber)

Monica99, Wednesday, 13.09.2017, 19:50 (vor 2411 Tagen) @ albarracin

Hallo,

grundsätzlich stimmt diese Antwort von Wolfgang aber auch nur im Grundsatz.

Die SBV hat NUR Anspruch auf Nennung und Beteiligung bei Schwerbehinderten(Gleichgestellten die die Krankenfehltagegrenze des SGB IX § 84 Abs. 2, also Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, erreicht haben.

Sie hat KEINEN Anspruch auf eine Liste von Langzeitkranken. Denn diese Formulierung ist zu weitreichend. Denn diese betrifft dann ggf auch AN die 5 Woche AU haben/sind. Diese fallen aber noch nicht unter den § 84 Abs. 2 SGB IX.

--
mfg Monica


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