Liste der Langzeitkranken (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 14.09.2017, 17:43 (vor 2413 Tagen) @ Monica99

Hallo Wolfgang und Hendrik1,

Hallo,


wer lesen kann ist doch einfach im Vorteil lautet ein Sprichwort!!!

Wo bitte habe ich geschrieben, dass der § 84 Abs. 1 SGB IX erst nach 6 Wochen AU greift??

Nur noch mal zur Klarstellung, das hier war Deine Aussage:

Die SBV hat NUR Anspruch auf Nennung und Beteiligung bei Schwerbehinderten(Gleichgestellten die die Krankenfehltagegrenze des SGB IX § 84 Abs. 2, also Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, erreicht haben.

Und das ist und bleibt nun mal so pauschal falsch, wenn man § 84 Abs. 1 SGB IX heranzieht.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion