Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)

Birgit, Wednesday, 05.04.2006, 16:40 (vor 6603 Tagen)

Hallo,
ich habe Athriris / prim.chron.Polyarthritis/ seel.Beh./Magenprobl.
30 Gdb
Nach Widerspruch meines Erhöhungsantrages mußte ich beim med. Dienst vorstellig werden.
Danach erhielt ich 40 GdB.
Liegt es auch an den Gutachtern - die kennen einen nicht und man ist " nach Tagesform ausgeliefert und erhält seinen Stempel "
Ich konnte kaum laufen und meine Hände bewegen und interessiert es >>> - nein, nicht wirklich!
Da ich mind. mit 50 GDB gerechnet habe, werde ich nun Klage beim Sozialgericht einreichen müssen,
da ein erneuter Widerspruch nicht möglich ist.
Ich bin Mitglied im Sozialverband Deutschland.
Hat jemand Erfahrungen wie objektiv sowohl die Vertretung durch SozVerb. als auch die Beurteilung und ENtscheidung eines Gerichts ausfallen kann>
Muß man bei der Verhandlung anwesend sein> Wird man befragt von A-Z>>>

Über einen Erfahrungsaustausch und Antworten würde ich mich sehr freuen,
Birgit


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