Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)

traute, Monday, 02.10.2006, 08:48 (vor 6424 Tagen) @ Birgit

@ birgit + margot
an eurer stelle würde ich mir erstmal kopien aus der akte beim versorgungsamt kommen lassen. darauf habt ihr einen anspruch. ihr könnt daraus ersehen, welche ärzte angeschrieben wurden und was sie gesagt haben. vielleicht sind gar nicht alle von euch angegebenen ärzte angegschreiben worden> auch das erseht ihr aus den kopien. erst wenn ihr das habt, solltet ihr klage einreichen. hierzu ist kein anwalt nötig, wenn ihr das allein könnt.
klageantrag: ich klage auf erhöhung eines Gdb von wenigstens 50. dann eine sachliche begründung, unter umständen darauf verweisen, Dr.X zwecks eines aktuellen befundes angeschrieben wird oder wie gesagt, ärzte, die bisher nicht angeschrieben worden und bei denen ihr in ständiger behandlung seid.

übrigens, ein junger mensch mit diesen beeinträchtigungen bekommt einen höheren Gdb als ein älterer. warum> allgemeine abnutzungserscheinungen bei älteren spielen eine rolle.

ich hoffe, das hilft erstmal weiter.

gruß, traute


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