Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)

Wolfgang H., Monday, 02.10.2006, 08:30 (vor 6424 Tagen) @ margot

Hallo Birgit,

dass man mit einem GdB von 30 oder 40 bei Beschwerden wertlos ist, möchte ich nicht kommentieren.

Zur Vertretung durch den VdK kann ich nicht so optimistische Aussagen wie Bernhard machen. Ich war in derselben Situation, dass ich einen GdB von 30 hatte, und nach Meinung der Ärzte aber einen GdB von über 50 haben sollte. Auf grund dieser Aussagen habe ich mich auch durch den VdK vertreten lassen, und dann per Abhilfebescheid einen GdB von 40 zuerkannt bekommen. Ich hatte den Eindruck, dass der Referent sehr gut mit dem Vertreter des Sozialamtes kann, eine wirkliche Hilfe war er nicht.

Zwischenzeitlich habe ich mitbekommen, dass bei Grenzfällen ein GdB von 50 kaum mehr erreichbar ist. Die Politik, und damit die Gerichte, unterstützen hier offensichtlich die Arbeitgeber.

Das mag ein Einzelfall sein, aber meine Meinung über den VdK ist dadurch etwas gestört.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion