Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)

baddy, Monday, 30.10.2006, 14:08 (vor 6395 Tagen) @ traute

» manche ärzte schreiben wirklich "mist" d.h. sie zählen die
» beeinträchtigungen nicht auf sondern die medikation.

das reine aufzählen von behinderungen macht ebenso wenig sinn, wie das aufzählen der medikamente. man sollte den arzt dazu anhalten die funktionsbeeinträchtigungen genau zu beschreiben (bsp. herzschaden NYHA III gehstrecke in metern; hilfsmittel usw.)
»
» theoretisch ist es möglich, nach jeder ablehnung eines antrages, einen
» neuen zu stellen, ohne in widerspruch zu gehen.

auch das macht keinen sinn. es würde dann erst recht ablehnung auf ablehnung folgen. es müssen auch neue anhaltspunkte hervorgebracht werden.

gernerell kann auf das mitmisches des vdk oder sonstiger vereine verzichtet werden, da auch diese vereine sich oft nicht mit den gutachterlichen anhaltspunkten auskennen und den bürgern nur flöhe ins ohr setzen. das gleiche gilt für ärzte, die meinen den gdb im vornherein bestimmen zu können. damit werden die bürger nur wütend gemacht und entwickeln kein verständnis für das bewertungssystem. am besten, man läßt sich die feststellung von einem mitarbeiter des versorgungs amtes erklären und an hand der anhaltspunkte erklären. wenn etwas nicht zureichend geklärt wurde rät das amt schon zum widerspruch oder neufeststellungsantrag.

gruß baddy


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