Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)

traute, Tuesday, 03.10.2006, 15:14 (vor 6422 Tagen) @ hackenberger

auch ich habe ähnliches festgestellt, bernhard. oft ist aber im rahmen des klagevervahrens ein angebot zur einigung gekommen bzw ein höherer Gdb. eine persönliche verhandlung ist meist nicht notwendig. meist hat das ganze 1 jahr gedauert.

auch ich denke, ob es nicht sinnvoller wäre, einen veränderungsantrag zu stellen und ggf. um begutachtung zu bitten. vorher sollte das alles mit den behandelnden ärzten besprochen werden, damit die auch richtig formulieren.

manche ärzte schreiben wirklich "mist" d.h. sie zählen die beeinträchtigungen nicht auf sondern die medikation.

theoretisch ist es möglich, nach jeder ablehnung eines antrages, einen neuen zu stellen, ohne in widerspruch zu gehen.

gruß, traute


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