Arbeitssicherheitsbegehungen (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Monday, 19.03.2018, 13:56 (vor 2236 Tagen)

Hallo zusammen,
gibt es ein Recht der SBV und deren Stellvertretern an den stattfindenden Arbeitssicherheitsbegehungen teilzunehmen?
Oder ist man da auf "Gutwill" des AG angewiesen?
Unsere Geschäftsführung gestattet es im Rahmen der Freistellung der VP, aber im Vertretungsfall nicht den Stellvertretern.
Liebe Grüße

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Gruß
Vertigo


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