Arbeitssicherheitsbegehungen (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Tuesday, 20.03.2018, 11:15 (vor 2235 Tagen) @ SFliege

Vielen Dank,
so kann ich es bei Bedarf besser begründen. Wenn eine Betriebsbegehung die Grundlage für die Beratung des Ausschusses ist, kann man das Teilnahmerecht besser begründen.

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Gruß
Vertigo


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