Arbeitssicherheitsbegehungen (Allgemeines)

Berliner im Ländle, Tuesday, 20.03.2018, 12:06 (vor 2235 Tagen) @ Vertigo

Hallo in die Runde,
zu den Aufgaben einer SBV gemäß § 178 SGB IX gehört unter anderem auch, darüber zu wachen, dass die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen aus den §§ 154, 155 und 164-167 erfüllen. § 164 IV Nr. 4 SGB IX beschreibt ganz klar, dass die schwerbehinderten Menschen ihren Arbeitgebern gegenüber Anspruch auf "behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr" haben. Daraus leitet sich für mich ein direkter Anspruch ab. Über das Verhältnis Vertrauensperson/Stellvertreter wurde bereits alles gesagt, aber für mich hat eine SBV einen direkten, gesetzlich verankerten Anspruch, beim Thema Arbeitssicherheit/Unfallgefahr beteiligt zu werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion