Arbeitssicherheitsbegehungen (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 19.03.2018, 14:44 (vor 2223 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

die Auslegung deines AG ist sehr interesant. Er gestattet dir als freigestellte VP (da du aus seiner Sichtweise wohl sonst eh nur "rumsitzt") die Teilnahme und im Vertretungsfall deinem Stelli (weil Arbeitsausfall) die Teilnahme nicht.

Die SBV, egal ob VP oder Stelli (die Vertretungsregelung aber beachten), haben das Recht zur Teilnahme an allen Ausschüssen (ASA, Wirtschaftsausschuss, Kantinenausschuss usw.) des Betriebsrates. Somit ist das Teilnahmerecht der SBV doch sehr gut verankert.

VG

mietze_katz


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