Versetzungsschutz SBV (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 04.09.2018, 13:52 (vor 2970 Tagen) @ hmuecke

Moin Moin Hmuecke,

da ich nicht weiß, ob Du im öffentlichen Dienst bist und ggf. Schwerbehindertenrichtlinien für Dich gelten und/oder ob Du selber schwerbehindert bist, hier ein paar Hinweise:

Bist Du selber schwerbehindert, gilt für Dich nach §178,2 SGB IX, dass die Schwerbehindertenvertretung bei allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, unverzüglich informiert und vor einer Entscheidung angehört werden muss. Sollten in der Abteilung mehrere Schwerbehinderte arbeiten, ist die SBV sowieso zu informieren. Dann müsste der Arbeitgeber auch begründen, warum er welche Beschäftigte aus dieser Abteilung umsetzt und welche Beschäftigte auf welcher Grundlage in der Abteilung verbleiben sollen.
Selbst wenn ein Antrag (in diesem Fall auf Gleichstellung) noch läuft, hat das Arbeitsgericht Berlin am 17.10.2017 entschieden, dass die SBV angehört werden muss (Aktenzeichen 16 BV 16895/15).
Die Betroffenen müssen natürlich das Antragsverfahren beispielswiese über eine Eingangsbestätigung o.ä. nachweisen.

Solltest Du als selbst Betroffener wegen Befangenheit die Angelegenheit nicht selber prüfen wollen, sollte dies Dein/e Stellvertretung und/oder wenn vorhanden die übergeordnete SBV erledigen.

Bist Du im öffentlichen Dienst und es gibt einen Schwerbehindertenerlass des Landes oder der Kommune o.ä. oder bist Du in der Privatwirtschaft und es gibt eine Inklusionsvereinbarung, dann prüf bitte, ob dort etwas über Umsetzung und Beteiligung o.ä. geregelt ist, was über das Gesetz hinausgeht. Im Schwerbehindertenerlass des Landes Niedersachsen steht beispielsweise, dass Schwerbehinderte nicht gegen ihren Willen versetzt werden dürfen, es sei denn es liegen zwingende dienstliche Gründe vor. Die neue Tätigkeit soll dann mindestens vergleichbar sein.

Da ich Deinen Status nicht genauer kenne, kann ich Dich hier nur allgemein beraten.

Ansonsten kannst Du Dich gerne melden.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion