SBV-Beteiligung schon bei lfd. Gleichstellungsverfahren? (Allgemeines)
Selbst wenn ein Antrag (in diesem Fall auf Gleichstellung) noch läuft, hat das Arbeitsgericht Berlin am 17.10.2017 entschieden, dass die SBV angehört werden muss (16 BV 16895/15).
Hallo zusammen,
dieser Beschluss scheint "Geschichte" zu sein, da bereits aufgehoben im Mai von der nächsthöheren Instanz. "Rechtsbeschwerde" gegen LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018, 23 TaBV 1699/17, läuft beim BAG - 7 ABR 18/18 (anhängig).
Gruß,
Cebulon,