SBV-Beteiligung schon bei lfd. Gleichstellungsverfahren? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 11.04.2019, 18:50 (vor 2751 Tagen) @ Hendrik1

Selbst wenn ein Antrag (in diesem Fall auf Gleichstellung) noch läuft, hat das Arbeitsgericht Berlin am 17.10.2017 entschieden, dass die SBV angehört werden muss (16 BV 16895/15).

Hallo zusammen,

dieser Beschluss scheint "Geschichte" zu sein, da bereits aufgehoben im Mai von der nächsthöheren Instanz. ­ "Rechtsbeschwerde" ­ gegen LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018, 23 TaBV 1699/17, läuft beim BAG - 7 ABR 18/18 (anhängig).

Gruß,
Cebulon,


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