Versetzungsschutz SBV (Allgemeines)
Moin Moin Monica,
ich rede nicht von einer Änderungskündigung, sondern von einer Organisationsveränderung, bei der z.B. der Personalrat eine Mitbestimmung hat. Hierzu gehören auch Verkleinerungen im Betrieb, wenn z.B. Aufgaben auf andere Abteilungen übertragen werden sollen. Das Wort Team habe ich durch Abteilung ersetzt, aber wenn sich Betriebsabläufe ändern, was ich bei einer Verkleinerung als gegeben ansehe, da weniger Beschäftigte mit den gleichen Voraussetzung nicht mehr Arbeit erledigen können, ist der Personalrat mit ins Boot zu holen.
Dieses ist im § 64 NPersVG geregelt: Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von Ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken.
Da dieses auch in anderen Personalvertretungen ähnlich aussehen dürfte, eine Verkleinerung eines Teams sich zwangsläufig durch Umsetzung sowohl für die Umzusetzenden als auch die Verbleibenden auswirkt, sehe ich hier die Chance, dass der Personalrat oder Betriebsrat hier mit ins das Boot geholt werden müsste.
Liebe Grüße
Hendrik