Versetzungsschutz SBV (Allgemeines)
KomSem hat im Newsletter 06/2018 geschrieben:
Versetzung – Ja oder Nein?
Um Personalengpässe auszugleichen, versetzen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter gerne in andere Bereiche. So auch bei einem Call-Center. Doch das geht nicht ohne Betriebsrat. Auch der Wechsel eines Mitarbeiters vom Privatkunden- in den Geschäftskundenservice (anderer Arbeitsinhalt) ist eine Versetzung. Diese unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Achtung: Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsinhalt – wenn eines dieser 3 Themen sich ändert deutet alles auf Mitbestimmung hin.
LAG Düsseldorf (31.01.2018) Aktenzeichen 4 TaBV 113/16
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MfG
Gunnar