Versetzungsschutz SBV (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 05.09.2018, 11:11 (vor 2969 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

noch ein weiterer Ansatzpunkt. Auch der Personalrat oder Betriebsrat ist zu beteiligen, da es sich bei der Verkleinerung der Abteilung um eine Organisationsänderung handelt.

Auch auf diesem Weg kannst Du in der Sitzung Hintergründe erfahren, bzw. können diese eine Auswahlbegründung einfordern, wer aus welchem Grund bleiben oder Gehen soll.

woraus list Du hier Abteilungsverkleinerung??? Es wird nur ein Team personell verkleinert!!
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der Nordfriese

Wo soll es hier eine Änderungskündigung bedürfen! Es ist einfach eine normale Versetzung! Änderungskündigung wäre es nur, wenn er zukünftig andere Tätigkeiten als im ArbV leisten sollte. Wenn zB er lt. ArbV (müsste dann so im ArbV stehen) als Pförtner eingestellt worden wäre und er nun Kraftfahrer sein sollte.

Seit wann gibt es bei normalen Versetzungen eine Sozialauswahl?? Wann müssen Ar­beit­ge­ber ei­ne So­zi­al­aus­wahl durchführen?

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mfg Monica


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