Haftung durch den Inklusionsbeauftragten des AG (Allgemeines)

onkel, Thursday, 06.09.2018, 11:27 (vor 2969 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich frage an, ob die Haftung des Schwerbehindertenbeauftragten/Inklusionsbeauftragten weiterhin wie bisher besteht.
Auch ein eventuelles Urteil zu dem Thema plus Höhe der eigenständigen Haftung müsste ich wissen.

Für Eure kurzfristigen Infos.

Vielen Dank:-)
Gruß onkel

--
carpe diem!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion