Haftung durch den Inklusionsbeauftragten des AG (Allgemeines)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich frage an, ob die Haftung des Schwerbehindertenbeauftragten/Inklusionsbeauftragten weiterhin wie bisher besteht.
Auch ein eventuelles Urteil zu dem Thema plus Höhe der eigenständigen Haftung müsste ich wissen.
Für Eure kurzfristigen Infos.
Vielen Dank
Gruß onkel
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carpe diem!