Haftung durch den Inklusionsbeauftragten des AG (Allgemeines)

onkel, Thursday, 13.09.2018, 15:34 (vor 2961 Tagen) @ albarracin

Meine Herren,
Bitte beenden Sie diesen Disput!. Mir war schon bei der Fragestellung die Antwort klar. Ich wollte mir nur zur meiner Sicherheit Infos bei meinen Kolleginnen mit jahrelanger Erfahrung einholen. Es ging mir nur darum, dass ich im Betrieb/BR Sitzungen keinen Mist erzähle
Die Ausführungen von Albaraccin sind klar und eindeutig und auch in den Veröffentlichungen der Integrationsämter leicht nachzulesen.
Ach, in welcher Höhe haftet den jetzt der Inklusionsbeauftragte/Schwerbehindertenbeauftragte?
Strafgeld bis 10000€ oder mehr??

Für diese einfache Frage wurde schon teilweise philosophisch überzogen. s
Es reicht.
Dankeschön
onkel

--
carpe diem!


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