Vollfreistellung - Definition (Freistellung)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 20.09.2018, 10:30 (vor 2045 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich werde nach über 20 Jahren nicht mehr als VP kandidieren und es stellen sich derzeit neue Kandidaten auf.
Hierbei kommt immer wieder die Frage, was bedeutet Vollfreistellung.
Es gibt z.B. eine Kandidatin, die derzeit mit 28,88 Std. wöchentlich beschäftigt ist, als 75%.
Heißt nun die Vollfreistellung, sie wird für ihre 75% voll freigestellt, oder bezieht sich die Vollfreistellung auf die Stunden einer Vollzeitkraft, also 38,5 Std.
Die Kollegin würde in Anbetracht der Tatsache, dass wir rund 200 Schwerbehinderte zu betreuen haben und diese auf mehrere Standorte verteilt sind, (alle nur mit einer Fahrzeit von 30-45 Minuten erreichbar und mindestens 1x wöchentlich erforderlich ), ihre Arbeitszeit grundsätzlich erhöhen auf ca. 80-82 %. Muss der Arbeitgeber darauf eingehen oder nicht. Die Arbeit ist definitiv mit 75 % Freistellung nicht zu leisten.
Die Bewerberin (Krankenschwester) hatte ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit aus gesundheitlichen Gründen auf 75 % reduziert, könnte aber jetzt, aufgrund der Schreibtischtätigkeit etc. problemlos die Arbeitszeit wieder erhöhen.
Was ist hier also rechtlich machbar? Da die Kollegin sehr engagiert ist, könnte ich mir vorstellen, dass sie sowieso immer über 75 % arbeitet, aber das kann ja kein Dauerzustand sein. Welche Strategien gäbe es?
Ich bin derzeit mit 82% beschäftigt und kann die Arbeit ohne regelmäßigen Überstunden gar nicht ableisten, das würde der Kollegin mit 75% und ohne Erfahrung noch deutlich schwerer fallen und ihr evtl. bald die Motivation nehmen. Auch für SBVs sollte die "Freizeit" planbar sein.
Würde mich auf eine Rückantwort sehr freuen.

Andrea


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