Vollfreistellung - Definition (Freistellung)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 20.09.2018, 11:07 (vor 2045 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

ohne jetzt groß nachzuschlagen, m.E. bezieht sich eine Vollfreistellung auf die "normalübliche" Wochenarbeitszeit.
Weil: Wie weit würde es dann gehen, z.B. die neu gewählte VP wäre nur eine 20 Std. Teilzeitkraft, was nützt dann eine Vollfreistellung dieser?

Aber, Du schreibst rund 200 sbM, das ergibt ja 2 Vollfreistellungen. Bei Berücksichtigung der geschilderten räumlichen Gegebenheiten erst recht! Also ist eine Erhöhung auf die angesprochenen 82% doch nicht der richtige Weg!

VG


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