Vollfreistellung - Definition (Freistellung)

sirharlekin, Friday, 21.09.2018, 08:39 (vor 2016 Tagen) @ C3PO

Wenn die Anzahl der sb/gg MA passt, braucht man im Grunde nicht mal über zusätzliche Freistellungen zu diskutieren, sondern zieht die entsprechende Anzahl der Stellvertreter dauerhaft heran und teilt das dem AG mit, fertig. (§178 SGB IX, Abs. 1, Satz 4)

Die passt nicht. Wir haben ca. 130 betroffene und 30 Antragssteller. Kann man denn anstelle zusätzlicher Freistellungen auch zusätzliche Heranziehung weiterer Stellvertreter verhandeln? Das wäre ja, soweit ich das verstanden habe, eine abgeschwächte Variante der Freistellung. Das man z. B. spezielle Unternehmensteile oder spezielle Aufgaben bestimmten Kollegen dann zuteilen kann; sie damit dauerhaft betreut.


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