Vollfreistellung - Definition (Freistellung)

garda, Berlin, Thursday, 20.09.2018, 11:57 (vor 2043 Tagen) @ mietze_katz

ohne jetzt groß nachzuschlagen, m.E. bezieht sich eine Vollfreistellung auf die "normalübliche" Wochenarbeitszeit.
Weil: Wie weit würde es dann gehen, z.B. die neu gewählte VP wäre nur eine 20 Std. Teilzeitkraft, was nützt dann eine Vollfreistellung dieser?

Hallo,

genau das ist das Problem bei Teilzeitkräften die in eine Freistellung gehen.

Aber, Du schreibst rund 200 sbM, das ergibt ja 2 Vollfreistellungen. Bei Berücksichtigung der geschilderten räumlichen Gegebenheiten erst recht! Also ist eine Erhöhung auf die angesprochenen 82% doch nicht der richtige Weg!

Das Gesetz hat keine Staffel, die gibt es nur bei BR/PR, also gibt es auch nur eine Pflicht-Freistellung. Jede weitere Freistellung wie auch ggf. die Aufteilung ist immer Verhandlungssache. Erfahrungsgemäß geht das leichter, wenn man dem AG eine Vorteilsübersetzung machen kann. Eine SBV -. ich glaube vom Bayer-Konzern - hat bei einer SBV-Fachtagung so ein Modell vorgestellt. Die SBV trug sich nicht nur selbst, sondern leistete einen handfesten Beitrag zum Wirtschaftsergebnis. Man hörte zukünftig ganz anders auf die SBV, die man vorher nur als Last, Bremser und Kostenfaktor gesehen hatte.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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