Vollfreistellung - Definition (Freistellung)
Aushandelbar ist generell alles.
Argumentation wäre zum Beispiel die Entfernung der Betriebsteile, wenn das Unternehmen deutschlandweit verteilt ist.
Aushandelbar ist generell alles.
Argumentation wäre zum Beispiel die Entfernung der Betriebsteile, wenn das Unternehmen deutschlandweit verteilt ist.
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