Vollfreistellung - Definition (Freistellung)

C3PO, Thursday, 20.09.2018, 11:23 (vor 2045 Tagen) @ sirharlekin

Darf ich zum Thema Vollfreistellung mal eine Frage in diesem vorhandene Thema adressieren?
Unabhängig von den Gesetztestexten im "neuen" SGB IX, kann die Anzahl der voll freigestellten SBV (+ Stellvertreter) theoretisch frei mit dem AG verhandelt werden?

Ja.
§179 Abs. 4 Satz 2 besagt ja: "Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig."


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