Vollfreistellung - Definition (Freistellung)
Darf ich zum Thema Vollfreistellung mal eine Frage in diesem vorhandene Thema adressieren?
Unabhängig von den Gesetztestexten im "neuen" SGB IX, kann die Anzahl der voll freigestellten SBV (+ Stellvertreter) theoretisch frei mit dem AG verhandelt werden?
Ja.
§179 Abs. 4 Satz 2 besagt ja: "Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig."